Das Femegericht in der Teufelsschlucht bei Neckendorf – eine Sage aus Sachsen-Anhalt
Freitag, Januar 29th, 2010 
In der Teufelsschlucht bei Neckendorf soll vor Zeiten eine geräumige Höhle gewesen sein, von der heute freilich keine Spur mehr vorhanden ist. Alle Umwohner fürchteten sich vor derselben, denn in ihr wurden Femegerichte abgehalten, vor denen jeder auf ergangene Ladung erscheinen musste, wenn er nicht vogelfrei werden wollte.
Nun sollte sich einst auch ein Graf von Bocksthal dem Femegericht stellen. Die Einladung zum Erscheinen hatten ihm zur Nachtzeit drei gewaltige Schläge an das Tor seiner Burg gebracht. Da der Graf wusste, dass jeder Ausbleibende in die Acht erklärt wurde, aber auch, dass nie ein vor jenes Gericht Geladener zurückgekehrt war, beschloss er zwar, sich zu stellen, aber auch, auf der Hut zu sein.
Schon am nächsten Tag setzte er sich mit seinem treuen Knappen zu Pferde und ritt nach dem unheimlichen Orte. Als er an den Kreuzweg gekommen war, welcher noch heute bei Neckendorf zu sehen ist, traf er auf den ersten Posten der Feme, welcher ihn nach der Höhle geleiten sollte. Der Graf stieg vom Pferde und befahl seinem Knappen bei Todesstrafe, dieses sicher zu bewahren und in der Nähe zu verweilen.
Als nun der Diener der Feme dem Burgherrn die Augen verbinden wollte, wies dieser solche Schmach zurück und schritt ungehindert an einigen anderen Wächtern vorüber dem Eingange der Höhle zu. Dort sollte er seine Waffen ablegen; das verweigerte er aber und trat, das Schwert an der Seite, vor das Gericht. Im Halbkreise sah er da die vermummten Richter sitzen, in der Mitte den Freigrafen, ihm zur Seite seine Schöffen; im Vordergrunde aber stand neben dem Richtblock ein Henker.
Ruhig, ohne sein Haupt zu entblößen, trat der Angeklagte vor und hörte dem Ankläger zu, welcher ihm einer Menge Verbrechen beschuldigte. Obwohl nun der Graf erklärte, er habe dieselben nicht begangen, so erklärte ihn doch der Freigraf nach kurzer Beratung mit seinen Schöffen für schuldig, und ihr dreimaliges Wehe verkündete dem Angeklagten seinen nahen Tod.
Dieser jedoch rührte sich auf die Aufforderung des Henkers, sein Haupt auf den Block zu legen, nicht vom Platze. Vielmehr riss er, als man die Aufforderung wiederholte, mit mächtigem Schwunge sein Schwert aus der Scheide und trennte dem Scharfrichter mit einem Schlage das Haupt vom Rumpfe.
Da warfen die Femerichter ihre mit drei Rosen geschmückten Dolche nach dem kühnen Grafen, aber diese prallten, ohne ihn zu verwunden, von seinem verborgenen Stahlpanzer ab. Nun hieb der Graf, ein Mann von ungeheurer Kraft, alle seine Gegner nieder, erstach sodann auch die Wächter vor der Höhle und kehrte unversehrt mit seinem treuen Knappen auf seine Burg zurück.
(Hermann Größler, 1840-1910)
Verwendete Bilder sind von:
© Dana
















In Liederstedt bei Nebra wollte einmal ein Gastwirt von einem Bauern Stroh kaufen. Weil aber das Stroh in der Scheune alle geworden war, so begaben sie sich auf das Feld, wo der Bauer einen Strohdiemen stehen hatte. Hier zeigte sich sofort, dass viel Stroh gestohlen worden war; auch die Fußspuren des Diebes, welche in den feuchten Boden eingedrückt waren, konnte man erkennen.
Vor ungefähr sechzig Jahren glaubte der Lehrer der Lutherschule in Eisleben, das Unterrichten aus Luthers kleinem Katechismus sei nicht mehr zeitgemäß, und es würde lohnender sein, nach einem andern Buche zu lehren. Er reichte beim Magistrate einen Antrag ein, und man beschloss den Katechismus von Parisius einzuführen.
Die Herren von der Asseburg stammen von dem Reichstruchsess Gunzelin von Wolfenbüttel ab. Heinrich von Asseburg, welcher 1576 geboren wurde und 1611 starb, war Domherr von Magdeburg und vermählte sich mit Sophia von Hahn.
Indes hatte die Gräfin, welche fürchtete, ihr Mann möge Arges von ihr denken, wenn er erführe, sie habe neun Kinder auf einmal geboren, der Wehmutter befohlen, acht derselben in einen Kessel zu tun und sie zu ertränken. Als diese nun mit dem Kessel zu dem Born am Schloss kam, der noch der 
Auf der Burg Arnstein lebte einst ein grämlicher alter Herr, der nur dann gute Laune hatte, wenn seine liebliche Tochter Jutta bei ihm weilte. Dieser hatte der Tod schon seit einigen Jahren die geliebte Mutter genommen. Ihren einzigen Bruder aber, den Gespielen ihrer Jugendjahre, hatte der Vater zu einem entfernten Freunde gebracht, damit er bei demselben die Ritterschaft erlerne. So hatte die muntere Jutta keine andere Gesellschaft als ihren launischen, menschenfeindlichen Vater und einen Knappen desselben, den Sohn eines verarmten Ritters aus edlem Geschlechte.
Noch jetzt ist der Blutstein, auf welchem Egbert mit Jutta gesessen und welchen sein Blut bespritzt hatte, vorhanden; und kein Regen hat vermocht, den Blutfleck abzuspülen. Aber sehen kann ihn nur ein Menschenkind, welches in der Walpurgisnacht geboren ist. Einem solchen ist auch die Erlösung des Mörders vorbehalten, dessen Geist sich abmüht, das Blut von dem Steine abzuwaschen. Aber so eifrig er auch wäscht und scheuert, der Blutfleck tritt stets wieder hervor.
Dieses jedoch war durch die während der Gefangenschaft erlittenen schlechte Behandlung trübsinnig geworden und ging in ein Kloster, wo sie im Wahnsinn gestorben ist. Doch auch im Grabe hat sie keine Ruhe gefunden, wie folgende Sage bekundet:
