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Am westlichen Saume des Bergwaldes bei Pansfelde steht noch heute ein gewaltiger uralter Baum, die schwarze Eiche genannt, weil er der Gerichtsbaum der heiligen Feme gewesen sein soll. Dieses schreckliche Gericht soll auf einer Höhe bei Altenrode unweit Wernigerode seine Gerichtsstätte gehabt haben, und noch führt eine düstere Schlucht unweit des sogenannten „Gartenhauses“ in einem Dickicht des Falkensteiner Schlosswaldes den Namen des heimlichen Gerichts. In der Nähe jener Eiche wächst kein Gras, der Boden ist kahl und wird vom Tau und Regen nicht nass, da wurde einst eine Kindsmörderin hingerichtet.
Sie war die schöne Tochter des Pfarrers von Pansfelde und hatte sich von einem jungen Grafen von Falkenstein betören und um ihre Unschuld betrügen lassen. Er hatte sie glauben gemacht, er wolle sie heiraten, allein nachdem sie sich in der am Pfarrhaus befindlichen Laube ihm ergeben hatte, dachte er nicht mehr daran, sein Wort zu halten. Zwar erinnerte sie ihn, als sich die Folgen ihres Leichtsinns anfingen bemerkbar zu machen, an sein Versprechen, aber er wusste sie immer durch verschiedene Ausreden hinzuhalten, doch endlich vermochte sie das Geschehene nicht mehr zu verbergen. Ihr ungehaltener Vater misshandelte sie und warf sie aus dem Haus. In Verzweiflung eilte sie aufs Schloss, um zum letzten Mal ihren Verführer zu mahnen, ihr die geraubte Ehre wiederzugeben. Aber umsonst, er wies sie kalt ab und erklärte ihr geradezu, er habe nie beabsichtigt, sie zu heiraten, was ja allein schon der große Standesunterschied zwischen ihnen beweise.
Da verließ sie halb wahnsinnig das Schloss und eilte in finsterer Nacht in die Nähe ihres Heimatortes zurück. Da sie sich natürlich nicht in das Haus ihres Vaters wagen durfte, so suchte sie ein Obdach in jener Laube, wo sie einst den Schwören des Treulosen Glauben geschenkt hatte. Die Aufregung und Verzweiflung führten eine vorzeitige Entbindung an diesem Ort herbei, und nicht ihrer selbst mächtig nahm sie eine silberne Nadel aus ihrem Haar und stieß sie dem neugeborenen Knäblein ins Herz.
Erst als sie die grässliche Tat verübt, ward sie sich bewusst, was sie getan. Sie ergriff die kleine Leiche und machte ihr mit ihren Nägeln am nahen Unkenteich ein Grab. Dann aber ging sie selbst hin und überlieferte sich dem Gericht. Das Gericht bestrafte damals Kindsmörderinnen noch sehr hart: Sie wurde zur Strafe des Rades von unten auf verurteilt, und noch jetzt sieht man sieben unberaste Stellen in der Nähe jener Eiche, wo die Unglückliche an Füßen, Schenkeln, Armen und Brust die Schläge des Rades empfing. Sie selbst aber ward aufs Rad geflochten, und ihr Leichnam diente als Futter für die Raben.
Wie das Volk erzählt, soll aber allnächtlich an jenem Teiche die Seele ihres unglücklichen Kindes in Gestalt eines Flämmchens herumirren und sie selbst als weiße Schauergestalt demselben nacheilen, um es zu erhaschen oder zu löschen, es aber nie erreichen.
Da nun noch heute im Archivgewölbe des Schlosses Falkenstein Fetzen einer weiblichen Kleidung und ein halbvermodertes Gebetbuch aufbewahrt werden, die man in der schauervollen Tiefe des grausigen Burgverlieses, wo hinab die Unglücklichen mittels einer Winde versenkt wurden, gefunden hat und man im abgelegensten Teile der Burg selbst ein verstecktes Gemach zeigt, wovon die Sage geht, dass zur Zeit der alten Grafen von Falkenstein daselbst einer von ihnen sein Liebchen versteckt gehalten und wo, um verräterisches Kindergeschrei zu verhüten, unschuldiges Blut geflossen sei, so scheint entweder die Tat nicht zu Pansfelde geschehen zu sein, oder aber es müssen zwei verschiedene Untaten verübt worden sein. Jedenfalls aber kann nicht durch die Ferne jenes grausige Urteil vollstreckt worden sein, denn zu der Zeit, wo es (protestantische verheiratete) Pfarrer zu Pansfelde gab, war die Feme längst aufgehoben.
(Johann Georg Theodor Grässe, 1814-1885)
Verwendete Bilder sind von:
© Albrecht E. Arnold/PIXELIO (Bild 1)
© Jörg-W. Biester/PIXELIO (Bild 2 – Burg Falkenstein)
© Mandy Bremse/PIXELIO (Bild 3 – Burg Falkenstein)
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